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Sesto Calende, das römische Sextum Calendarum (Sextum Calendarum = keine deutsche Übersetzung zur Zeit) , liegt am Ende des Lago Maggiore wo der Fluss Ticino seine Reise fortsetzt. Der Ticino wird ja im Tessin etwas breiter, dazwischen wird er Lago Maggiore genannt und wenn er allen .............. gesammelt hat, wird er wieder zum Ticino. In Sesto Calende hat es für Kulturreisende ein Archäologischen Stadtmuseum und die Abtei San Donato mit der Kirche San Vincenzo aus dem frühen 12. Jahrhundert. Vor der Haustüre liegt der Nationalpark, Parco Naturale del Ticino mit seinen Auen, seltenen Vogelarten (im Sommer trifft man hier sehr viele Vögel, die nicht fliegen können). Ideal für Wander- und Fahrradtoren. In Sesto Calende finden Sie auch die Antwort, wieso der Lago Maggiore über die Ufer steigt, wenn es hier ein wenig regnet. Hier befinden sich die Schleusen von Sesto Calende, die den Abfluss des Lago Maggiore regelt. Diese Überschwemmungen veranlasste den Schweizer Parlamentarier Abate F. im Dezember 2000, sich beim Bundesrat (= die höchsten Politiker der Schweiz) zu beschweren. Anfrage von Abate F. an den Bundesrat am 4.12.2000: Daher stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: 1. Besteht zwischen der Schweiz und Italien im Fall derartiger Vorkommnisse eine gegenseitige Informationspflicht? 2. Wenn nicht, hält er es für angebracht, mit Italien eine entsprechende Vereinbarung zu treffen bzw. entsprechende Massnahmen zu ergreifen, um zumindest den Informationsaustausch zu gewährleisten, so dass sich die Einsatzstellen auf den Katastrophenfall entsprechend vorbereiten können? 3. Was gedenkt er angesichts des Problems zu unternehmen, dass die Dämme nur einen ungenügenden Abfluss zulassen? 4. Bestehen Kontakte zu den italienischen Behörden mit dem Ziel, diese für die Notwendigkeit zu sensibilisieren, die Ufer der Flüsse Ticino und Po entsprechend zu sichern? 5. Ist er der Ansicht, dass eine Zusammenarbeit das Problem allenfalls lösen könnte? Antwort des Bundesrates am 14.02.2001 an Abate F. zu den Punkten: 2. Da der Austausch der wichtigsten hydrologischen Daten - vor allem im Falle von Unwettern - funktioniert, ist nicht beabsichtigt, zusätzliche Vorkehrungen zu ergreifen. Eventuelle Verbesserungen im Zuge neuer technologischer Entwicklungen oder zur Deckung neuer Bedürfnisse können zwischen den betroffenen Behörden direkt geregelt werden. 3. Trotz den zwischen 1938 und 1943 ausgeführten Arbeiten (Baggerungen im Flussbett und Bau des Wehres von Sesto Calende) ist die Kapazität des Ausflusses des Langensees ungenügend. Um die Hochwasserschäden entlang der Seeufer (vier Fünftel unter italienischer und ein Fünftel unter schweizerischer Hoheit) zu reduzieren, hat die schweizerische Delegation in der internationalen Kommission für die Regulierung des Langensees bereits in den Siebzigerjahren zuhanden der italienischen Vertreter neue bauliche Massnahmen zur Erhöhung der Abflusskapazität des Sees vorgeschlagen. Ende der Achtzigerjahre bestätigte eine auf schweizerische Initiative durchgeführte Studie, dass einzig die erhöhte Seeausflusskapazität eine merkliche Hochwasserabsenkung bringen würde. Die italienische Seite hat die schweizerischen Vorschläge mit Vorbehalten aufgenommen. Es wurden u. a. Befürchtungen für die Seeunterlieger geäussert, einerseits wegen der stark erhöhten Seeabflüsse und andererseits wegen der zusätzlichen Überflutungsgefahr im Falle einer möglichen Überlagerung der Hochwasserwellen des Ticinos und des Pos. Diese Bedenken veranlassten Italien im Jahre 1998, das Gesamtkonzept der Regulierung im Hinblick auf eine Optimierung der Seebewirtschaftung und auch die Verminderung der hohen Wasserstände zusammen mit der Schweiz zu überprüfen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen, die im Rahmen der Studienprogramme für die Grenzregionen der Europäischen Gemeinschaft (Interreg) finanziert werden, sollen im Frühling 2001 vorliegen. Die beiden katastrophalen Hochwasser am Langensee von 1993 (Pegelmaximum: 197,23 Meter über Meer, d. h. etwa 2 Meter über der Schadensgrenze) und vom Oktober 2000 (Pegelmaximum: 197,55 Meter über Meer) haben bewiesen, dass das Seeabflussvermögen ungenügend ist, und haben gezeigt, dass auch dem Schutz der Unterlieger besondere Beachtung geschenkt werden muss. Dies erschwert die Erarbeitung eines gemeinsamen Sanierungsprojektes merklich, da ein direkter Interessenkonflikt zwischen Oberliegern (Seenanstösser) und Unterliegern (Anwohner entlang dem italienischen Ticino und Bewohner der Po-Ebene) besteht. Man rechnet, dass im Rahmen der Interreg-Studien mögliche Lösungswege dieses Interessenkonfliktes aufgezeigt werden. Die heute schon bestehenden Kontakte müssen daher nicht nur weitergeführt, sondern auf der Basis der Erkenntnisse aus beiden extremen Hochwassern des letzten Jahrzehnts intensiviert werden. Der Bundesrat hofft, dass mittelfristig von den technischen Experten ein Vorschlag erarbeitet werden kann. Er ist bereit, im Rahmen der bewilligten Mittel die für diese Abklärungen notwendigen finanziellen Mittel zuzusichern. 4. Die schweizerische Delegation in der internationalen Kommission für die Regulierung des Langensees besteht aus Vertretern des Bundes und des Kantons Tessin. Sie wurden vom Bundesrat ernannt. Seitens Italiens sind die folgenden Dienststellen vertreten: "Il magistrato per il Po" in Parma (direkt dem Ministerium für öffentliche Bauten unterstellte Behörde), "Il consorzio del Ticino" in Mailand (öffentliches, nicht gewinnorientiertes Unternehmen unter der Aufsicht des Ministeriums für öffentliche Bauten, welches für die Regulierung und Bewirtschaftung des Langensees und die flussbaulichen Belange verantwortlich ist) und seit kurzem die "Autorità di bacino del fiume Po" in Parma (gemischte regionale und staatliche Organisation unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für öffentliche Bauten). Der Kreis der eingesetzten Dienststellen in Italien ist breit genug, um die Gesamtheit des Problems (Langensee/Fluss, Tessin/Po-Ebene) in optimaler Weise bearbeiten zu können. Eine Intervention auf Regierungsebene ist ohne konkrete Vorschläge, die für die betroffenen Regionen tragbar sind, nicht sinnvoll. 5. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass eine Zusammenarbeit zwischen den technischen Vertretern beider Staaten unerlässlich ist. Er ist bereit, diese zu fördern. In absehbarer Zeit muss Klarheit darüber geschaffen werden, ob eine befriedigende Lösung für die Herabsetzung der Hochwasserstände des Langensees möglich ist. Ein Konsens über die Massnahmen ist die Voraussetzung für die Einleitung der notwendigen Schritte, die ein Vorhaben mit grenzüberschreitenden Auswirkungen erfordert. Antwort der italienischen Regierung an Abate F: Angebote in Sesto Calende
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